Am 01.01.1999 ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (Verordnung zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) in Kraft getreten. Damit wurde die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein (Zweite EU-Führerscheinrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt. In dieser EG-Richtlinie werden geregelt: